Die ersten Schritte
- Polizei rufen (110). Die Wohnung erst betreten, wenn sicher ist, dass niemand mehr drin ist.
- Nichts anfassen oder aufräumen, bis die Polizei die Spuren aufgenommen hat.
- Schäden fotografieren: Tür, Zylinder, Fenster, Schränke, jeweils als Übersicht und im Detail.
- Den Schaden unverzüglich der Versicherung melden.
Die Stehlgutliste
Listen Sie alle gestohlenen Gegenstände mit Beschreibung, Kaufdatum und Wert auf. Kaufbelege, Fotos und Garantiekarten helfen beim Nachweis. Die Liste geht an die Polizei und an die Versicherung.
Tür und Fenster sichern
Eine aufgebrochene Tür muss wieder verschließbar sein. Das provisorische Sichern gehört zur Pflicht, weiteren Schaden zu vermeiden. Heben Sie beschädigte Teile wie den alten Zylinder auf, bis die Versicherung den Schaden geprüft hat.
Wer zahlt was?
Die Hausratversicherung ersetzt gestohlenes und beschädigtes Inventar. Schäden an Tür und Fenster übernimmt je nach Vertrag die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung; in Mietwohnungen ist es häufig die Hausratversicherung des Mieters. Wurden Schlüssel gestohlen, sind die Kosten für neue Schlösser in vielen Verträgen mitversichert. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Aus dem Einbruch lernen
Wo sind die Täter hereingekommen? Häufig sind es Terrassentüren, Fenster im Erdgeschoss und Nebeneingänge. Die polizeilichen Beratungsstellen beraten kostenlos zum Einbruchschutz.
