Ratgeber · Verwaltung und Betrieb

Notfallplan für Türöffnungen in der Hausverwaltung

Kurz gesagt

Ein Notfallplan legt fest, wer außerhalb der Bürozeiten entscheidet, welcher Schlüsseldienst beauftragt wird und bis zu welchem Betrag ohne Rückfrage geöffnet werden darf. Liegt der Plan beim Hausmeister und bei der Notrufstelle der Verwaltung, geht im Ernstfall keine Zeit verloren.

Typische Fälle

  • Ein Mieter hat sich ausgesperrt
  • Wasser tritt aus einer Wohnung aus, niemand ist zu Hause
  • Ein Technikraum ist nicht zugänglich
  • Ein Rauchmelder piept in einer verlassenen Wohnung

Wer entscheidet?

Eine Kontaktkette mit Vertretung: erst die zuständige Person der Verwaltung, dann der Hausmeister, dann eine Notrufnummer. Jede Stelle muss wissen, was sie freigeben darf.

Freigabe und Kosten

Legen Sie einen Kostenrahmen fest, bis zu dem ohne Rückfrage beauftragt wird. Klären Sie vorab, wer zahlt: bei Selbstaussperrung meist der Mieter, bei einer Havarie der Eigentümer.

Zutritt zu Wohnungen

Eine vermietete Wohnung darf ohne Zustimmung des Mieters nur bei Gefahr im Verzug betreten werden, etwa bei einem Wasserrohrbruch. Im Zweifel werden Polizei oder Feuerwehr hinzugezogen.

Nach dem Einsatz

  1. Einsatz dokumentieren: Uhrzeit, Anlass, beteiligte Personen.
  2. Die Tür wieder verschließen und gegebenenfalls sichern.
  3. Den Mieter informieren.
  4. Den Plan anpassen, wenn etwas gehakt hat.

01Kontakt

Fragen zu Ihrem Fall?

Akut

Tür zu, Schlüssel weg, Einbruch: Rufen Sie an. Das ist die Festnetznummer unseres Geschäfts in Braunschweig.

Notdienst0531 797262
Braunschweig
0531 797262Mo–Do 08:00–17:00 · Fr 08:00–15:00
Wolfenbüttel
05331 27855Mo–Fr 09:00–19:00 · Sa 09:00–14:00

Geplant

Für Beratung, Angebote und Termine schreiben Sie uns. Wir melden uns mit Rückfragen oder einem Terminvorschlag.

Anfrage schreibeninfo@oppermann-sicherheitstechnik.de

Notfallplan für Türöffnungen in der Hausverwaltung | Oppermann Sicherheitstechnik