Notfallplan für Türöffnungen in der Hausverwaltung
Kurz gesagt
Ein Notfallplan legt fest, wer außerhalb der Bürozeiten entscheidet, welcher Schlüsseldienst beauftragt wird und bis zu welchem Betrag ohne Rückfrage geöffnet werden darf. Liegt der Plan beim Hausmeister und bei der Notrufstelle der Verwaltung, geht im Ernstfall keine Zeit verloren.
Typische Fälle
Ein Mieter hat sich ausgesperrt
Wasser tritt aus einer Wohnung aus, niemand ist zu Hause
Ein Technikraum ist nicht zugänglich
Ein Rauchmelder piept in einer verlassenen Wohnung
Wer entscheidet?
Eine Kontaktkette mit Vertretung: erst die zuständige Person der Verwaltung, dann der Hausmeister, dann eine Notrufnummer. Jede Stelle muss wissen, was sie freigeben darf.
Freigabe und Kosten
Legen Sie einen Kostenrahmen fest, bis zu dem ohne Rückfrage beauftragt wird. Klären Sie vorab, wer zahlt: bei Selbstaussperrung meist der Mieter, bei einer Havarie der Eigentümer.
Zutritt zu Wohnungen
Eine vermietete Wohnung darf ohne Zustimmung des Mieters nur bei Gefahr im Verzug betreten werden, etwa bei einem Wasserrohrbruch. Im Zweifel werden Polizei oder Feuerwehr hinzugezogen.
Nach dem Einsatz
Einsatz dokumentieren: Uhrzeit, Anlass, beteiligte Personen.
Die Tür wieder verschließen und gegebenenfalls sichern.
Den Mieter informieren.
Den Plan anpassen, wenn etwas gehakt hat.
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