Dienstleister- und Reinigungszugang kontrolliert steuern
Kurz gesagt
Wiederkehrende Dienstleister wie Reinigung, Hausmeisterservice oder Wartungsfirmen bekommen eigene, personenbezogen ausgegebene Schlüssel oder Medien mit genau den nötigen Rechten. Bei elektronischen Anlagen lassen sich die Rechte auf die Arbeitszeiten begrenzen.
Eigene Rechte statt geliehener Schlüssel
Ein Dienstleister, der mit dem Schlüssel eines Mitarbeiters arbeitet, taucht in keinem Plan auf. Eigene Schlüssel oder Medien machen sichtbar, wer Zugang hat.
Personenbezogen ausgeben
Auch wenn der Vertrag mit einer Firma besteht: Schlüssel und Medien werden an Personen ausgegeben und quittiert. Wechselt das Personal beim Dienstleister, wird neu ausgegeben.
Zeitfenster
Reinigung abends, Wartung vormittags: Elektronische Medien können genau in diesen Fenstern gelten. Mechanische Schlüssel lassen sich nicht zeitlich begrenzen, deshalb sollten ihre Rechte räumlich eng sein.
Wenn der Dienstleister wechselt
Alle ausgegebenen Schlüssel und Medien zurückfordern.
Elektronische Rechte löschen.
Fehlende mechanische Schlüssel bewerten und gegebenenfalls Zylinder tauschen.
Dem neuen Dienstleister neu ausgeben.
Jährlicher Abgleich
Einmal im Jahr prüfen, ob alle Berechtigungen noch gebraucht werden. Was niemand vermisst, kann weg.
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