Digitale Zutrittsprotokolle und Datenschutz sauber umsetzen
Kurz gesagt
Zutrittsprotokolle sind personenbezogene Daten. Nach der DSGVO brauchen Sie einen festgelegten Zweck, eine begrenzte Speicherdauer und klare Zugriffsrechte. Betrifft das System Beschäftigte und gibt es einen Betriebsrat, ist er zu beteiligen, weil die Technik Verhalten erfassen kann.
Was protokolliert wird
Je nach System: welches Medium an welcher Tür zu welcher Zeit benutzt wurde und ob der Zutritt erlaubt oder abgelehnt wurde.
Die Grundsätze
Den Zweck festlegen, etwa die Aufklärung von Vorfällen, nicht die Kontrolle von Arbeitszeiten
Die Speicherdauer begrenzen und automatisch löschen lassen
Den Zugriff auf wenige Personen beschränken und dokumentieren
Betroffene nach Art. 13 DSGVO informieren
Die Verarbeitung in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen
Betriebsrat
Technische Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung von Beschäftigten überwachen können, unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz. Eine Betriebsvereinbarung schafft Klarheit für alle.
Datensparsam einstellen
Viele Systeme erlauben, Protokolle nur an ausgewählten Türen zu führen und nach einer festen Frist zu löschen. Was nicht gespeichert wird, muss auch nicht geschützt werden.
Hinweis
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Umsetzung im Betrieb ist der oder die Datenschutzbeauftragte die richtige Stelle.
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