Brandschutztür und Schlosswartung: Was regelmäßig geprüft werden muss
Kurz gesagt
Eine Brandschutztür muss von selbst zufallen und ins Schloss fallen. Geprüft werden deshalb Türschließer, Falle, Schließblech, Dichtungen und, falls vorhanden, die Feststellanlage. Feststellanlagen sind nach DIN 14677 mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft zu warten; Schlösser und Beschläge dürfen nur durch zugelassene Teile ersetzt werden.
Einsteckschloss: Falle und Riegel
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Zugefallen hält allein die Falle (1). Nach dem Abschließen greift zusätzlich der Riegel ins Schließblech (5).
1Falle, angeschrägt und gefedert
2Drückernuss für den Türdrücker
3Schließblech in der Zarge
4Riegel eingefahren: Tür nur zugefallen
5Riegel ausgefahren: Tür abgeschlossen
6Profilzylinder
Was eine Brandschutztür leisten muss
Sie schließt selbsttätig aus jeder Öffnungsstellung und wird von der Falle gehalten. Ein Keil, ein Haken oder ein eingeklemmter Gegenstand hebt die Schutzwirkung auf.
Regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber
Schließt die Tür aus jeder Stellung vollständig?
Rastet die Falle sicher ein?
Sind Keile, Haken und Hindernisse entfernt?
Sind die Dichtungen vollständig?
Löst die Feststellanlage bei Betätigung aus?
Jährliche Wartung
Feststellanlagen werden nach DIN 14677 mindestens einmal jährlich von einer dafür ausgebildeten Fachkraft gewartet. Dabei werden auch Türschließer eingestellt und Beschläge geprüft.
Nur zugelassene Teile
Schloss, Drücker und Schließer einer Feuerschutztür gehören zu ihrer Zulassung. Ein handelsübliches Einsteckschloss als Ersatz kann die Zulassung erlöschen lassen. Profilzylinder einer Schließanlage lassen sich einsetzen, wenn das Schloss dafür vorgesehen ist.
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